Welche Urteile zum Einzelhandelskonzept sind verbindlich

(Pressemitteilung)Der Aldi Markt in Dudweiler darf jetzt nach dem Gerichtsurteil nicht erweitern. Weitere Einsprüche von Aldi sind wohl nicht mehr möglich.

Genauso gibt es ein Urteil vom Stadtrechtsausschuss, Ablehnung des Umzugs in die Beethovenstraße in Dudweiler. Es gibt eine große Beteiligung an der Unterschriftenaktion für den Erhalt des Netto-Marktes in der Liesbet-Dill-Straße, der Linken. Diese werden wir auch die Konzernsspitze von Netto schicken.
Es werden aber bereits Vorlagen von Verwaltung der LHS erarbeitet, wie dieses umgangen werden kann, so die Auskunft der Wirtschaftsförderung der LHS „ Wie die LHS dieses mit dem Einzelhandelskonzept in einklang bringen, darauf bin ich mal gespannt“, so Gabriele Ungers, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bezirksrat.

“Nachdem ich auch Einblick in Pläne für die Erweiterung des Marktes erhalten habe, gibt das alles keinen Sinn.
Bleibt man bei einer Verkaufsfläche von 800 qm, auch Bestandsteil des Einzelhandelskonzept für neue Märkte, dann ist der Markt in der Beethovenstraße nicht größer als der nach Erweiterung in der
Lisbeth-Dill-Strasse. Also könnte Netto auch dort bleiben. Da es dort bereits Teilgenehmigungen gibt, ginge diese alles viel schneller, als die Wege durch die Gremien von Bezirksrat, Bauausschuss und Stadtrat. Vielleicht sollte hier schon vorher gesagt werden, wie hoch dieses Gebäude sein wird, wenn die 96 Appartements für Studenten dazu kommen. Bis jetzt ist das Gebäude so hoch wie die Häuser dahinter. Es gibt zu viele Unbekannte bei diesem Model”, bemerkt Gabriele Ungers, “auch die Höhe der Kosten die an der LHS hängen bleiben, dazu gehört eine veränderte Straßenführung und evtl. auch ein neuer Fußgängerübergang. Wo soll das Geld dafür herkommen?”

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